Zu der Individualprophylaxe gehört unter anderem die Zahnreinigung. Diese wird zweimal im Jahr von den Krankenkassen bezahlt. Das sollten Sie nutzen – holen Sie für ihre Kinder einen Termin noch in diesem Jahr. Wir haben speziell für die Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen Termin freigehalten.
Die Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen wird durch den Gesetzgeber besonders gefördert und wurde als Kassenleistung verankert. So können sich Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, einmal in jedem Kalenderhalbjahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen. Die Untersuchung umfasst den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen. Des Weiteren auf die Motivation und Einweisung bei der Mundpflege sowie auf Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne. Kinder und Jugendliche haben auch Anspruch auf Fissurenversiegelung, die Beschichtung der Zähne mittels einer dünnen Schicht aus Kunststoff um sie vor Karies zu schützen.